Rechtsprechung
BezG Erfurt, 15.01.1992 - 1 B 13/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,27791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives …
Mit dieser Auffassung, daß bereits mit der formellen Illegalität des Vorhabens die Rechtsvoraussetzung für ein Nutzungsverbot erfüllt ist, befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Spruchpraxis in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BezG Erfurt, Beschluß vom 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 - in ThürVBl. - VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96
Anordnung des Ruhens der Zulassung als Börsenhändler - Sofortvollzugsanordnung
Im übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts und eines Teils der Rechtsprechung an, wonach es zulässig ist, die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses durch die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HVwVfG) mit heilender Wirkung für die Vollzugsanordnung nachzuschieben (Hess. VGH, B. v. 17. Mai 1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl. 1984, 794, dessen Ausführungen der Senat teilt, u. OVG Münster, B. v. 26. Juni 1985 - 19 B 1061/85 -, NJW 1986, 1894 u. Bezirksgericht Erfurt, B. v. 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 -, Thüringisches Verwaltungsblatt 1992, 137).